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Kostenübernahme
durch die Pflegekasse

Ein gutes Gefühl, immer an Ihrer Seite mit uns.

  • Pflegegrad 1-5
  • 100 % Abdeckung möglich
  • Bis zu 25,50 € monatlich


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Was kostet Hausnotruf bei Notrufhelden?

Möchten Sie ein Hausnotrufsystem für Ihr Zuhause anschaffen, sind sich aber unsicher wegen der Kosten? Keine Sorge: Ein Hausnotruf ist zu einem erschwinglichen monatlichen Preis erhältlich. Wird eine Zuzahlung von der Pflegekasse bewilligt, kann der Hausnotruf sogar ganz ohne zusätzliche Kosten für Sie zur Verfügung stehen.

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Kostenübernahme Hausnotrufsystem bei Notrufhelden
„Die Basisstation, das Armband und die Schlüsselhinterlegung für den Notfall – nur das Wesentliche, was ich wirklich brauche.“
Kostenübernahme Notrufknopf
Marianne, 78 Jahre
Hat sich gemeinsam mit ihrer Familie für ›Notrufhelden Hausnotruf‹ entschieden.​

Die Kosten: je nach individueller Lösung

Die Kosten für einen Hausnotruf variieren je nach Region und Leistungsumfang. Benötigen Sie zusätzlich einen Einsatzservice oder möchten Sie im Notfall, dass Angehörige informiert werden? Fordern Sie noch heute ein individuelles Angebot an. Wenn Sie einen Pflegegrad haben und allein leben, übernimmt die Pflegekasse oft einen Zuschuss von bis zu 23,00 € pro Monat.

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Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Liegt ein Pflegegrad vor?
Hausnotrufsysteme gelten als anerkannte Pflegehilfsmittel und werden von den Pflegekassen nach § 40 Abs. 1 SGB XI unterstützt. Sie erleichtern die Pflege, lindern Beschwerden und fördern eine selbstständige Lebensführung – besonders im Alltag.

Pflegegrad beantragen: Voraussetzungen und Vorgehen

Ein Pflegegrad von mindestens Grad 1 ist erforderlich, der bereits bei geringfügigen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit gewährt wird. Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, kann dieser bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Ein Gutachter bewertet dann anhand eines Punktesystems, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft werden.

Sie Leben allein oder mit hilfsbedürftigen Personen

Wenn Sie den größten Teil des Tages allein verbringen oder mit einer Person zusammenleben, die in Notfällen keine Hilfe rufen kann, sind Sie berechtigt, ein Hausnotrufsystem zu beantragen.

Notrufsysteme als Lösung bei eingeschränkter Telefonverfügbarkeit

Wenn Ihr Telefon aufgrund von Einschränkungen im Notfall keine Hilfe rufen kann, ist ein Hausnotrufsystem die ideale Lösung. Es ermöglicht eine schnelle Verbindung zur Notrufzentrale, sodass Ihnen im Ernstfall unverzüglich Unterstützung zuteilwird – unabhängig von der Telefonverfügbarkeit.

Höhe der Zuzahlungen durch die Pflegekasse

Die Kostenübernahme für den Hausnotruf erfolgt in Höhe bestimmter Vergütungspauschalen. Für die Bereitstellung zahlen Pflegekassen monatlich bis zu 25,50 €. Das gilt natürlich auch für ›Notrufhelden Hausnotruf‹. Neben der reinen Bereitstellung können aber noch weitere Kosten anfallen – beispielsweise ein Einsatzservice für Notfälle. Diese Kosten werden hingegen nicht von den Pflegekassen getragen.

 

Schlüsselhinterlegung und andere Services.

Was brauche ich, damit ein Hausnotrufsystem im Notfall wirklich sicher funktioniert? Diese Frage beantworten wir gern mit Ihnen gemeinsam. Viele unserer Kunden lassen beispielsweise ihren Schlüssel bei einem Sicherheitsdienstleister oder in einem eigenen Schlüsseltresor hinterlegen – im Notfall können sich Rettungskräfte dann den nötigen Zugang verschaffen.

Unser Service für Sie: Antragstellung für die Kostenübernahme

Zeit und Aufwand reduzieren

Die Antragstellung bei der Pflegekasse wirkt kompliziert, ist aber ganz einfach! Wir kümmern uns darum, falls es nötig ist. Am Tag der Inbetriebnahme vom Notrufhelden Hausnotruf sind unsere Mitarbeiter vor Ort, sammeln alle wichtigen Informationen und reichen den Antrag direkt für Sie ein. So ist alles ab Vertragsschluss schnell erledigt.

Kostenübernahme-Antrag eigenständig einreichen
Sie können den Antrag auf Kostenübernahme für den Notrufhelden Hausnotruf auch selbst einreichen. Dabei sollten Sie den folgenden Ablauf beachten. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne, wenn Sie Fragen haben.

Ein Pflegegrad liegt vor oder wurde beantragt.

Pflegegrad 1 kann bereits bei kleinen Einschränkungen der Selbstständigkeit vergeben werden. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie diesen bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Ein Gutachter entscheidet dann über die Einstufung.

Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen und absenden.

Ihre Pflegekasse hilft Ihnen gerne beim Ausfüllen oder beim Besorgen der Formulare. Ein formloser Antrag reicht aus, sollte aber unbedingt den Namen, das Geburtsdatum, die Versichertennummer und die benötigten Pflegehilfsmittel enthalten.

Prüfung des Antrages durch Pflegekasse.

Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag anhand der vorhandenen Unterlagen. Manchmal wird zusätzlich eine Stellungnahme vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeholt. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.

Kostenübernahmeerklärung.

Wenn die Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt sind, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung von der Pflegekasse. Haben Sie bereits Zahlungen für das Hausnotrufsystem geleistet, werden diese meist zurückerstattet. Die Zuschüsse der Pflegekasse werden in der Regel direkt mit dem Anbieter verrechnet.

Sicherheit im Alltag mit Hausnotruf

Jetzt anfordern und beraten lassen

Wir erklären in Ruhe alle Einzelheiten

Sind Sie an ›Notrufhelden Hausnotruf‹ interessiert oder möchten Sie Ihren Angehörigen mehr Sicherheit zu Hause bieten? Gerne beraten wir Sie umfassend – oder vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Termin. Unser Techniker erklärt Ihnen alles und zeigt, wie ›Notrufhelden Hausnotruf‹ bei Ihnen funktioniert.

Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ein Beispiel: Wird am 15. Januar gekündigt, läuft der Vertrag mit Beendigung des Monats Februar aus.

Ja, ein Hausnotruf lässt sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Hausnotrufsystem für ein betreutes Wohnen oder im häuslichen Umfeld eingesetzt wird. Entscheidend ist, ob der Hausnotruf die Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt – und genau das gewährleistet ›Notrufhelden Hausnotruf‹. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich anerkannt (i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG), außerdem entschied der Bundesfinanzhof im Jahr 2015 zu Gunsten eines Rentners, der den Hausnotruf von der Steuer absetzen wollte.

Der Vertrag kann jederzeit gekündigt werden, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Ein Beispiel: Wird am 15. Januar gekündigt, läuft der Vertrag mit Beendigung des Monats Februar aus.

Ja, ein Hausnotruf lässt sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Hausnotrufsystem für ein betreutes Wohnen oder im häuslichen Umfeld eingesetzt wird. Entscheidend ist, ob der Hausnotruf die Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt – und genau das gewährleistet ›Notrufhelden Hausnotruf‹. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich anerkannt (i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG), außerdem entschied der Bundesfinanzhof im Jahr 2015 zu Gunsten eines Rentners, der den Hausnotruf von der Steuer absetzen wollte.

Die Technik für die Teilnahme am Hausnotruf wird i.d.R. ausschließlich vermietet. Aus gutem Grund: Bei defekter Technik bekommen Sie unverzüglich Ersatz. Bei einem Kauf müssen sich Teilnehmer nach Ablauf der Garantiezeit hingegen selbstständig um die Reparatur kümmern und somit auch die Kosten tragen. Auch bei Änderungen seitens des Telefonnetzes oder Ihres Telefonanschlusses sind Sie mit einem Mietgerät auf der sicheren Seite.