Pflegezuschüsse sichern – Wir helfen Ihnen dabei!
Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Hilfen
Einfach, schnell und sicher
Kompetent, zuverlässig und persönlich
Beratung, Antrag und Umsetzung
Unsere Angebote:
01. Hausnotruf
Pflegezuschüsse finanzieren Hausnotrufsysteme für mehr Sicherheit im Alltag.[Mehr erfahren]
02. Pflegehilfsmittel
Pflegezuschüsse übernehmen Kosten für essentielle Pflegehilfsmittel im Alltag.[Mehr erfahren]
03. Treppenlift
Pflegezuschüsse helfen bei der Finanzierung von Treppenliften für mehr Mobilität.[Mehr erfahren]
04. Pflegedienst
Pflegezuschüsse unterstützen die Finanzierung von Pflegediensten für eine optimale Betreuung.[Mehr erfahren]
Wir unterstützen Sie!
Pflegezuschüsse für die Pflegegrade 1–5
Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Zuschüsse, um den Alltag pflegebedürftiger Personen zu erleichtern. Wir helfen Ihnen, die passenden finanziellen Hilfen zu beantragen – sei es für Hausnotrufsysteme, Pflegehilfsmittel, Treppenlifte oder private Pflegeleistungen.
Kontaktieren Sie uns, und wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Wichtigste Punkte:
- Bis zu 25,50 € monatliche Kostenübernahme durch die Pflegekasse
- Antrag bei der Pflegekasse erforderlich
- Nur für den Einsatz im eigenen Zuhause
- 24/7 Notrufverbindung für schnelle Hilfe
Hausnotrufsysteme
Ein Hausnotrufsystem ermöglicht es pflegebedürftigen Personen, in Notfällen schnell Hilfe zu rufen. Besonders für alleinlebende oder eingeschränkte Menschen ist es eine essenzielle Sicherheitsmaßnahme. Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme durch die Pflegekasse in Höhe von bis zu 25,50 €. Die Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad sowie die Nutzung des Geräts im eigenen Zuhause. Der Notruf verbindet die betroffene Person mit einer 24/7 erreichbaren Notrufzentrale, die im Ernstfall sofort Hilfe organisiert. Der Zuschuss deckt entweder die Mietkosten oder anteilig die Anschaffungskosten des Systems.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Wichtigste Punkte:
- Bis zu 40 € monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel
- Enthält z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen
- Antrag bei der Pflegekasse erforderlich
- Kostenübernahme durch Direktabrechnung oder Erstattung
Pflegehilfsmittel sind essenziell für die tägliche Pflege und Hygiene pflegebedürftiger Menschen. Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme von bis zu 40 € für Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel gewährleisten Hygiene und Sicherheit sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die betreuenden Angehörigen oder Pflegekräfte.
Treppenlift-Zuschuss
Wichtigste Punkte:
- Bis zu 4.000 € pro Person für den Einbau eines Treppenlifts
- Maximal 16.000 € für Haushalte mit mehreren Berechtigten
- Antrag auf Wohnumfeldverbesserung erforderlich
- Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich
Ein Treppenlift ist eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.000 € pro pflegebedürftiger Person (maximal 16.000 € bei mehreren berechtigten Personen im Haushalt). Diese Zuschüsse zählen zu den Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung und können unabhängig vom Pflegegrad beantragt werden.
Private Pflege und Entlastungsleistungen
Wichtigste Punkte:
- 125 € Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1-5
- Pflegegeld für private Pflege durch Angehörige
- Bis zu 947 € Pflegegeld bei Pflegegrad 5
- Alternativ: Pflegesachleistungen für professionelle Pflegedienste
- Antrag bei der Pflegekasse erforderlich
Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 1 monatlich 125 € Entlastungsbetrag, der für Betreuungs- und Hilfsleistungen genutzt werden kann. Ab Pflegegrad 2 stehen zusätzliche Pflegesachleistungen oder Pflegegeld zur Verfügung.
Häufige Fragen zu Pflegezuschüssen – Wir helfen Ihnen weiter!
- Wer hat Anspruch auf Pflegezuschüsse?
Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1-5) haben Anspruch auf verschiedene Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Hausnotrufsysteme, Treppenlifte und private Pflege. - Wie beantrage ich einen Pflegezuschuss?
Der Antrag erfolgt direkt bei der Pflegekasse. Je nach Zuschuss sind ein Kostenvoranschlag oder ärztliche Bescheinigungen erforderlich. - Welche Zuschüsse gibt es für Pflegehilfsmittel?
Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten bis zu 40 € monatlich für Pflegehilfsmittel wie Handschuhe und Desinfektionsmittel. - Gibt es Zuschüsse für einen Treppenlift?
Ja, die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.000 € pro Person (max. 16.000 € pro Haushalt). - Kann ich private Pflege durch Angehörige finanzieren?
Ja, Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, das sie für die Betreuung durch Angehörige nutzen können.
Wir beraten Sie gerne!
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+49 (0) 40 34 99 99 900