AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Notrufhelden GmbH & Co. KG
Der Geschäftsbeziehung zwischen der
Notrufhelden GmbH & Co. KG (nachfolgend: NOTRUFHELDEN), mit Sitz in der Sorbenstraße 22, 20537 Hamburg, Telefonnummer: +49 (0) 40 34 99 99 900, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 131797, vertreten durch die Geschäftsführer Pawel Ginzburg, USt-ID: DE,
und dem Kunden (nachfolgend: Teilnehmer) liegen im Hinblick auf die vereinbarte Dienstleistung ergänzend zu dem mit dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung zu Grunde.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich – insbesondere gegenüber Teilnehmern, die Verbraucher i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuchs sind –; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers/Verbrauchers werden nicht anerkannt, es sei denn, NOTRUFHELDEN hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn NOTRUFHELDEN in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers dessen Leistung vorbehaltlos annimmt.
NOTRUFHELDEN behält sich das Recht vor, aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse diese AGB zu ändern. Die insoweit geänderte Fassung dieser AGB wird vier Wochen nach ihrem Zugang – in der Regel erfolgt die Übersendung digital in Textform – beim Teilnehmer Vertragsbestandteil. Wenn der Teilnehmer mit diesen Änderun¬gen nicht einverstanden ist, erhält er das Recht, seinen Vertrag mit NOTRUFHELDEN innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Die Frist für dieses Sonderkündigungs¬recht beginnt mit dem Tag, an welchem der Teilnehmer die geänderte Fassung dieser AGB erhält. Hierauf wird NOTRUFHELDEN den Teilnehmer gesondert hinweisen. Sollte sich die Änderung lediglich auf die Erweiterung des unter 1. aufgeführten Leistungsspektrums oder auf andere marginale Änderungen, welche weder den Vertragsgegenstand noch die gegenseitigen Pflich¬ten der Vertragsparteien betreffen, beziehen, ist NOTRUFHELDEN weder zu einer Übersendung der geänderten AGB verpflichtet noch besteht ein Sonderkündigungsrecht.
1 Leistungsspektrum
NOTRUFHELDEN bietet derzeit folgende Leistungen an, die unabhängig voneinander gebucht werden können:
1.1. Erbringung eines Notruf-Services mit durch NOTRUFHELDEN bereitgestellter Hardware (Geräte).
1.2. Erbringung eines Notruf-Services mit sonstiger durch den Teilnehmer eigengenutzter Hardware (Geräte).
1.3. Vermittlung/Bereitstellung von Leistungen Dritter.
1.4. Bereitstellung eines Portals zur Verwaltung von Kundendaten.
2 Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Regelungen betreffen den Kunden von NOTRUFHELDEN (nachfolgend: Teilnehmer) nur dann, wenn die entsprechenden Leistungen vom Teilnehmer bei NOTRUFHELDEN gebucht wurden. Für den Teilnehmer an diesen Diensten erbringt NOTRUFHELDEN die folgenden individuell vertraglich vereinbarten Service-Leistungen:
2.1 Notruf-Service mit durch NOTRUFHELDEN bereitgestellte Hardware (Geräte)
2.1.1 Erstellung eines persönlichen Notfallplans zur Information der Rettungskräfte im Ernstfall über Vorerkrankungen und Medikation zur Ermöglichung einer schnellen und individuellen Erstversorgung.
2.1.2 Bereitstellung einer 24-Stunden-Notrufzentrale, die über die zur Verfügung gestellte Hardware erreicht werden kann.
2.1.3 Satellitenortung der von NOTRUFHELDEN zur Verfügung gestellten Hardware für Sicherheit unterwegs, z. B. beim Spazierengehen oder Einkaufen.
2.1.4 Bereitstellung eines Hintergrunddienstes mit Schlüsselhinterlegung. Der Hintergrunddienst beinhaltet insbesondere die Durchführung und Abwicklung von Hilfsleistungen für den Teilnehmer von NOTRUFHELDEN im nicht-medizinischen Notfall sowie die damit verbundene Schlüsselhinterlegung. Die speziellen Hilfsleistungen bei nicht-medizinischen Notfällen werden dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Buchung gesondert durch eine Produktbeschreibung zur Verfügung gestellt.
2.1.5 Zurverfügungstellung einer passenden Hardware (sämtliche von NOTRUFHELDEN zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien) zur Erbringung der entsprechenden Dienstleistung, um jederzeit einen Notruf absetzen zu können. Die durch NOTRUFHELDEN bereitgestellte Hardware ist mit einer Euro-SIM-Karte ausgestattet, so dass für den Notruf weder ein Festnetzanschluss noch ein zusätz¬licher Mobilfunkvertrag erforderlich ist.
2.1.6 Setzt der Teilnehmer einen Notruf über das NOTRUFHELDEN-Notrufsystem ab, wählt das Notrufsystem die in der Hardware gespeicherten Telefonnummern in der vorgegebenen Reihenfolge an. Die 24-Stunden-Notrufzentrale wird, soweit sie vom Teilnehmer gebucht ist, als erste anzuwählende Nummer im Notrufsystem programmiert.
2.1.7 Der Notruf-Service funktioniert nur dann, wenn eine für die Hardware erforderliche Kommunikationsverbindung (z. B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) durch den Teilnehmer vorliegt.
2.1.8 NOTRUFHELDEN übersendet dem Teilnehmer eine Kurzanleitung für die Bedienung der zur Verfügung gestellten Hardware, ferner steht eine aus dem Internet herunterladbare Bedienungsanleitung zur Verfügung; im Bedarfsfalle wird der Teilnehmer durch ein telefonisches Einrichtungsgespräch in die Bedienung der Hardware eingewiesen. Die zur Verfügung gestellte Hardware kann entweder vom Teilnehmer selbst über die durch NOTRUFHELDEN bereitgestellte Software personalisiert werden oder über den NOTRUFHELDEN-Support nach entsprechender Beauftragung durch den Teilnehmer eingerichtet werden. NOTRUFHELDEN hat mit der ersten je nach gewählter Konfiguration erfolgreichen Benachrichtigung des Teilnehmers seine diesbezüglichen vertraglichen Pflichten erfüllt.
2.1.9 Die Durchführung von Notfallmaßnahmen ist nicht Vertragsgegenstand. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Übermittlung des Notrufs und, wenn eine 24-h-Notrufzentrale Vertragsgegenstand ist, die Veranlassung geeigneter Notfallmaßnahmen durch die Notrufzentrale.
2.1.10 NOTRUFHELDEN ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
2.1.11 Die Kommunikationsgebühren von sämtlichen Notrufsystemen (z. B. durch ausgehende Telefonate) sind in der monatlichen Gebühr des Teilnehmers enthalten, sofern diese innerhalb der EU stattfinden. Kommunikationsgebühren, die über diesen Umfang hinausgehen, sowie über dem üblichen/standardmäßigen Verbrauch liegen, sind vom Teilnehmer zu tragen.
2.1.12 Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
2.1.12.1 Für die Installation und den Betrieb der Hardware ist durch den Teilnehmer ein Stromanschluss mit 230 V betriebsfertig bereitzustellen.
2.1.12.2 Das Notrufsystem ist an möglichst zentraler Stelle im Wohnbereich des Teilnehmers an die Stromversorgung anzuschließen, an welcher ein siche¬rer Empfang der für die Hardware erforderliche Kommunikationsverbin¬dung (z. B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) besteht.
2.1.12.3 Der Teilnehmer darf keinesfalls die von NOTRUFHELDEN in die Hardware eingelegte SIM-Karte entfernen, da in diesem Falle ein einwandfreies Funktionieren des Notrufsystems nicht gewährleistet ist.
2.1.12.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Inbetriebnahme des Notrufsystems sowie anschließend einmal pro Kalendermonat einen Testnotruf abzu¬setzen, um sich von der Funktionstüchtigkeit des Notrufsystems zu über¬zeugen. Störungen muss der Teilnehmer unverzüglich NOTRUFHELDEN mitteilen.
2.1.12.5 Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Hintergrunddienst ausschließlich zur Hilfeleistung in nicht-medizinischen Notfällen gemäß Ziffer 2.1.4 zu nutzen. Fordert der Teilnehmer Hilfsleistungen an, obwohl es objektiv keinen Grund gibt, den Hintergrunddienst in Anspruch zu nehmen, so stellt dies eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung dar.
2.1.12.6 Der Teilnehmer ist verpflichtet, gemäß Ziffer 2.1.8 für eine Konfiguration des Notrufsystems zu sorgen, sofern er nicht die Aufschaltung auf eine Notrufzentrale wählt und/oder die Hardware nicht durch NOTRUFHELDEN bereits vorkonfiguriert ist.
2.1.12.7 Der Teilnehmer muss NOTRUFHELDEN jede Änderung von Kontakt- oder Adressdaten oder inhaltliche Änderungen im Notfallplan unverzüglich mitteilen. Die Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend.
2.1.13 Behandlung der zur Verfügung gestellten Hardware
2.1.13.1 Die zur Verfügung gestellte Hardware geht nicht in das Eigentum des Teilnehmers über. Der Teilnehmer darf Dritten weder Besitz noch sonstige Rechte an der Hardware übertragen. Untervermietung oder gewerbliche Nutzung sind nicht zulässig. Die Hardware ist pfleglich und entsprechend der Anleitung/Gebrauchsanweisung sorgsam zu behandeln. Änderungen und Manipulationen an der Hardware sind zu unter¬lassen. Der Teilnehmer haftet insoweit auch für sämtliche weitere Nutzer der Hardware.
2.1.13.2 Störungen, vermutete Defekte oder sonstige Mängel der Hardware wird der Teilnehmer unverzüglich NOTRUFHELDEN mitteilen. Die Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend. Keinesfalls darf der Teil¬nehmer ohne Rücksprache mit NOTRUFHELDEN einen Reparaturauftrag erteilen. Sämtliche Reparaturen werden nur durch NOTRUFHELDEN vermittelt. Bei Repara¬tur, Wartung oder Lieferung einer Ersatzhardware bemüht sich NOTRUFHELDEN um schnelle Abwicklung. Die Installation von Ersatzhardware sowie gegebenen¬falls anfallende Reparaturen oder Wartungen erfolgen durch NOTRUFHELDEN oder von beauftragten Dritten. Hat der Teilnehmer den Schaden zu vertreten, trägt er die Kosten von Reparatur und/oder Ersatzbeschaffung.
2.1.13.3 Bei Vertragsende ist die Hardware vollständig, in ordnungsgemäßem Zustand und auf Kosten des Teilnehmers unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt auch für diejenige Hardware, die dem Teilnehmer als Ersatz zur Verfügung gestellt wurde.
2.1.14 Rechtsfolgen unterbliebener Rückgabe
2.1.14.1 Sollte die von NOTRUFHELDEN zur Verfügung gestellte Hardware nicht gemäß Ziffer 2.1.13.3 zurückgegeben werden, ist NOTRUFHELDEN berechtigt, die jeweils vereinbarte monatliche Vergütung für die Dauer der Vorenthaltung der Hardware zu berechnen (vgl. § 546a BGB).
2.1.14.2 Sollte die Hardware trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Frist nicht zurückgegeben werden, so ist NOTRUFHELDEN berechtigt, den Wert der Hardware zurückzuverlangen, der entstehen würde, wenn der Teilnehmer eine neue Hardware bestellt (Ersatzwert).
2.1.14.3 Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass NOTRUFHELDEN den Ersatzwert nicht verlangen darf. Gelingt dieser Nachweis, so ist kein Ersatzwert durch den Teilnehmer zu bezahlen.
2.2 Erbringung eines Notruf-Services mit sonstiger durch den Teilnehmer eigengenutzter Hardware (Geräte)
Der Teilnehmer kann den Notruf-Service auch ohne die Zurverfügungstellung von Hardware durch NOTRUFHELDEN in Anspruch nehmen, zum Beispiel über die Verwendung einer von NOTRUFHELDEN angebotenen Software (App) auf eigenen bzw. von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Hardware.
Wird diese Leistung vom Teilnehmer gewählt, ist er verpflichtet, sofern zur Erbringung des Services eine App notwendig ist, die App auf sein End¬gerät herunterzuladen und die zur Abwicklung des Notrufs relevanten Daten einzu¬geben. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die App nach den entsprechenden Anweisungen zu installieren. Ferner ist er verpflichtet, zur Verfügung gestellte Updates unverzüglich auf seinem Endgerät zu installieren.
2.2.1 Erstellung eines persönlichen Notfallplans zur Information der Rettungskräfte im Ernstfall über Vorerkrankungen und Medikation zur Ermöglichung einer schnellen und individuellen Erstversorgung.
2.2.2 Der Notruf-Service funktioniert nur dann, wenn eine für die Software erforderliche Kommunikationsverbindung (z. B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) durch den Teilnehmer vorliegt.
2.2.3 Die Durchführung von Notfallmaßnahmen ist nicht Vertragsgegenstand. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Übermittlung des Notrufs und, wenn eine 24-h-Notrufzentrale Vertragsgegenstand ist, die Veranlassung geeigneter Notfallmaßnahmen durch die Notrufzentrale.
2.2.4 NOTRUFHELDEN ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
2.2.5 Kommunikationsgebühren von sämtlichen Notrufsystemen (z. B. durch ausgehende Telefonate) sind durch den Teilnehmer zu tragen.
2.2.6 NOTRUFHELDEN trägt bei der Buchung dieser Leistungen keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der verwendeten Hardware und für Funktionsstörungen der App aufgrund Störungen im Betrieb der verwendeten Hardware, zum Beispiel durch Software-Updates im Betriebssystem etc.
2.3 Vermittlung/Bereitstellung von Leistungen Dritter
NOTRUFHELDEN vermittelt auf der entsprechenden individuell mit dem Teilnehmer vertraglich vereinbarten Grundlage verschiedenste Leistungen, die dem Teilnehmer das Leben vereinfachen können. Hierzu gehören zum Beispiel die Bereitstellung von Pflegeboxen, der behinderten- und/oder altengerechte Umbau des Bades, der Einbau eines Treppenliftes, das Angebot von Helfer in Bereitschaft etc.
NOTRUFHELDEN tritt bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen lediglich als Vermittler auf und ist daher nicht verantwortlich für die Erbringung der mit dem Dienstleister bzw. Werkunternehmer vereinbarten Leistung.
2.4 Bereitstellung eines Portals zur Verwaltung von Kundendaten
NOTRUFHELDEN stellt je nach Angebot ein Portal zur Verwaltung von Teilnehmer-Daten zur Verfügung. Nach der individuellen Buchung dieser Leistung kann der Teilnehmer sich dort anmelden und Daten hinterlegen, zum Beispiel Vertrags-, Geräte-, Bank- und medizinische Daten, die er jederzeit einsehen, ergänzen und ändern kann.
Sofern der Teilnehmer diese Dienstleistung in Anspruch nimmt, übernimmt NOTRUFHELDEN keine Haftung für den Datenverlust, es sei denn, NOTRUFHELDEN handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Ferner wird keine Haftung übernommen für vom Teilnehmer falsch oder unvollständig eingegebene Daten bzw. für die über Hardware oder Software Dritter übermittelten Daten. Der Teilnehmer sichert zu, dass er bei der Eingabe von persönlichen Daten Dritter (z. B. von Angehörigen, Nachbarn, Ärzte, Pflegedienste etc.) von diesen vorher ihr Einverständnis eingeholt hat.
3 Kosten und Rechnung/SEPA-Lastschrift-Mandat
Für die vertraglich vereinbarte Leistung ist vom Teilnehmer ein monatliches Nutzungs¬entgelt zu bezahlen. Die Höhe des monatlichen Nutzungsentgeltes richtet sich nach der dem Vertrag beigefügten Preisliste, welche Vertragsbestandteil ist. Das monatliche Nutzungsentgelt wird vom Teilnehmer nach Abschluss des Vertrages ab dem 1. des folgenden Monats zur Zahlung fällig. NOTRUFHELDEN prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeitet NOTRUFHELDEN mit externen Dienstleistern zusammen (beispielsweise mit der Creditreform Boniversum GmbH), von denen NOTRUFHELDEN die dazu benötigten Daten erhält. Zu diesem Zweck übermittelt NOTRUFHELDEN den Namen und die Kontaktdaten des Teilnehmers an die externen Dienstleister. Sofern die Forderung nicht bestritten wird, kann eine Berücksichtigung der Daten über diese nicht bezahlte Forderung unter den weiteren Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG-neu durch die Auskunfteien der externen Dienstleister bei der Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit erfolgen. Hierzu finden Sie weitere Informationen in der Datenschutzerklärung von NOTRUFHELDEN.
3.1 Die Nutzungsentgelte sind während der vereinbarten Vertragslaufzeit monatlich im Voraus zu bezahlen.
3.2 Sofern vertraglich vereinbart, ist nach Abschluss des Vertrages neben dem monatlichen Nutzungsentgelt eine einmalige Einrichtungspauschale für die Einrichtung der erforderlichen Hardware fällig. Die Höhe der einmaligen Einrichtungspauschale wird durch die im Vertrag beigefügte Preisliste bestimmt. Die Einrichtungspauschale der Hardware wird mit der ersten Rechnung fällig.
3.3 Das Nutzungsentgelt sowie die Einrichtungspauschale sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin vom Teilnehmer an NOTRUFHELDEN zu zahlen, z. B. per Überweisung, SEPA-Mandat, Kreditkarte, PayPal etc. Erteilt der Teilnehmer ein SEPA-Lastschrift-Mandat, werden die Forderungen vom Konto des Teilnehmers eingezogen. Der Teilnehmer kann ein NOTRUFHELDEN erteiltes SEPA-Lastschrift-Mandat, genauso wie eine etwaig früher erteilte Einzugsermächtigung, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Für diesen Fall hat der Teilnehmer für die weitere fristgemäße Zahlung selbst zu sorgen. Soweit Rechnungslegung vereinbart ist, erfolgt diese vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt (Verkürzung der „SEPA Direct Debit – Pre Notification“).
3.4 Bei Zuzahlungen durch die Pflegekasse wird dieser Zuzahlungsbetrag auf das vereinbarte Nutzungsentgelt und die Einrichtungspauschale angerechnet. Die Anrechnung erfolgt erst nach Zahlungseingang der Zuzahlung der Pflegekasse. Soweit die Pflegekasse rückwirkend die (teilweise) Kostenübernahme erklärt und bezahlt, werden bereits erfolgte Zahlungen des Teilnehmers auf zukünftige Zahlungen verrechnet bzw. an ihn zurückerstattet.
3.5 NOTRUFHELDEN ist berechtigt, das Nutzungsentgelt jederzeit angemessen zu erhöhen. Dies muss dem Teilnehmer mindestens vier Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Entgelterhöhung in Textform (z.B. E-Mail) mitgeteilt werden. Für den Fall der Nutzungsentgelterhöhung hat der Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Er kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen vor dem geplanten Zeitpunkt der Entgelterhöhung schriftlich kündigen. Die Kündigung muss innerhalb dieser Frist NOTRUFHELDEN zugegangen sein. Der Vertrag endet dann zum vorgesehenen Zeitpunkt der Entgelterhöhung.
3.6 Im Nutzungsentgelt nicht enthalten sind die Strom- und Telefonkosten und Kosten des Telefon-, Mobilfunk- und Internetanschlusses die vom Teilnehmer selbst beauftragt wurden, Reparatur- oder Ersatz¬lieferungskosten bei selbstverschuldeten Schäden, Kosten für die Beseitigung vom Teilnehmer zu verantwortenden Störungen an der überlassenen Hardware, Kosten für die Hardwareabholung/-rücksendung und Grundreinigung sowie ggf. Rückbau von Anschluss¬leitungen nach Beendigung des Vertrages. Ebenfalls im Nutzungsentgelt nicht enthalten sind die aus der Alarmierung resultierenden Kosten für eingeleitete Soforthelfereinsätze oder Einsätze von Angehörigen bzw. anderen Personen/Stellen, an die der Notruf weitergeleitet wurde.
4 Teilnehmerdaten
4.1 Der Teilnehmer macht bei Vertragsschluss gegenüber NOTRUFHELDEN die für die vertraglichen Leistungen erforderlichen Angaben, ohne diese Angaben können die Leistungen von NOTRUFHELDEN oder Dritten aus diesem Vertrag nicht oder nicht in angemessener Weise erbracht werden. Änderungen oder Ergänzungen der Daten werden NOTRUFHELDEN unverzüglich übermittelt.
4.2 Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen und medizinischen Daten und die Daten der vom Teilnehmer angegebenen zu benachrichtigenden Personen/Stellen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung des Vertragszweckes gespeichert und verwendet werden.
4.3 In Abhängigkeit von den vertraglich vereinbarten Leistungen werden Namen, Adressen und Telefonnummern der Personen erfasst, die im Notfall alarmiert oder denen Daten weitergegeben werden sollen. Werden Daten Dritter, z. B. von Angehörigen oder behandelnden Ärzten bei NOTRUFHELDEN hinterlegt, so versichert der Teilnehmer mit der Übermittlung, dass er vorher das Einverständnis der jeweiligen Person eingeholt hat.
4.4 Der Teilnehmer hat die von ihm für die vertragliche Leistung gemachten Angaben zu kontrollieren. Dies betrifft hauptsächlich die Anzahl der angegebenen privaten Kontakte sowie deren Telefon-/Mobiltelefonnummer, Schlüssel und Anfahrtszeiten. Der Teilnehmer sollte eine ausreichende Anzahl an Kontaktpersonen mit adäquater Anfahrtszeit zur Verfügung stellen. NOTRUFHELDEN weist ausdrücklich darauf hin, dass im Notfall (Alarme ohne Sprachkontakt, Stürze etc.) eine Türöffnung durch die angeforderten Rettungskräfte zu veranlassen ist, sofern NOTRUFHELDEN keine Kontaktpersonen zur Verfügung stehen. Die dabei anfallenden Einsatzkosten der notfallmäßigen Türöffnung sowie dabei ggf. entstehende Sachschäden werden nicht erstattet und müssen durch den Teilnehmer beglichen werden.
4.5 Sämtliche über die für den Teilnehmer von NOTRUFHELDEN registrierte(n) Telefonnummer(n) bei der Notrufzentrale eingehenden Anrufe werden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung dient der Dokumentation des Gesprächsverlaufs für die Absicherung der Notfall-Leistung und wird im Bedarfsfall ausschließlich dazu verwendet, den Gesprächsverlauf zu rekonstruieren. Die Aufzeichnungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gelöscht. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der befristeten Aufzeichnung der Kommunikation zwischen ihm und der Notrufzentrale bei einer Notrufauslösung.
4.6 Von NOTRUFHELDEN im Zusammenhang mit dem Vertrag erfasste Daten des Teilnehmers, einschließlich der benannten Personen, werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zur Erfüllung des Vertragszweckes gespeichert und verwendet. Die erfassten Daten werden gespeichert, verarbeitet und in elektronischer Form an den jeweiligen Kooperationspartner von NOTRUFHELDEN weitergeleitet, der die Leistungen von NOTRUFHELDEN in dessen Auftrag erbringt. Auch die Kooperationspartner speichern, verarbeiten und nutzen die Daten einschließlich der evtl. Weitergabe insoweit, als dies zur Erbringung der von dem Teilnehmer benötigten oder gewünschten Notfall- und/oder Service-Leistungen erforderlich ist. Adressdaten, einschließlich Telefonnummern, werden telefonisch an Dritte übermittelt, wenn dies zur Leistungserbringung erforder¬lich ist. Gesundheitsdaten werden nur im Notfall und, soweit in der speziellen Notfallsituation notwendig, an die Leitstelle, den Hausarzt und an die vom Teilnehmer benannten weiteren Personen telefonisch weitergeleitet.
5 Sorgfaltsmaßstab, Haftung
5.1 NOTRUFHELDEN haftet im Rahmen dieses Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden, die (a) NOTRUFHELDEN oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung von NOTRUFHELDEN oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. NOTRUFHELDEN haftet ferner, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung von NOTRUFHELDEN entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
5.2 NOTRUFHELDEN haftet in den Fällen des Absatzes 1, Buchstaben (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
5.3 In anderen als den in 5.1 genannten Fällen ist die Haftung des Anbieters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch den Einsatz des Rettungsdienstes (z. B. Polizei, Feuerwehr) oder der im Vertrag durch den Teilnehmer benannten Stellen/Personen (z. B. Angehörige, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Hausarzt) oder in Folge nicht mitgeteilter Änderungen durch den Teilnehmer (z. B. Wechsel des Türschlosses, Umzug) verursacht werden. Gleichfalls gilt dies für Schäden, die dem Teilnehmer durch Beeinträchtigungen oder Störungen der Strom-, Telefonnetze/-leitungen und Breitbandanschlüsse oder durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Gewitter, Hochwasser) oder den Wechsel des Telekommunikationsdienstleisters durch den Teilnehmer oder Verstöße des Teilnehmers gegen seine Pflichten aus Ziffer 2.1.12 entstehen. NOTRUFHELDEN weist darauf hin, dass es hinsichtlich der Empfangbarkeit des Telekommunikationsnetzes (z.B. GSM, WIFI etc.) zu Änderungen und Schwankungen kommen kann, die nicht im Einflussbereich von NOTRUFHELDEN liegen und für die NOTRUFHELDEN nicht haftet. Es kann in solchen Situationen zu einer Einschränkung der Notruffunktion kommen.
5.4 Sollten aufgrund der in Ziffer 5.3 genannten Fälle Kosten für NOTRUFHELDEN entstehen, so werden diese dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
5.5 Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen 5.1 – 5.3 gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von NOTRUFHELDEN.
5.6 Die von NOTRUFHELDEN überlassene Hardware genügt nach Angaben der Hersteller den zur Zeit der Zulassung dieser Hardware geltenden allgemein anerkannten technischen Anforderungen. Für neuere oder höhere Anforderungen steht NOTRUFHELDEN nicht ein.
5.7 NOTRUFHELDEN übernimmt keine Garantie für die Funktionsfähigkeit der Hard- und Software, wird sich jedoch im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die Infrastruktur/Dienstleistung so aufrechtzuerhalten, dass es zu keiner Unterbrechung der Infrastruktur/Dienstleistung kommt.
5.8 Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
6 Vertragsabschluss und Widerrufsrecht
6.1 Der Vertragsschluss zwischen NOTRUFHELDEN und dem Teilnehmer erfolgt entweder schriftlich, über das Internet oder telefonisch.
6.2 Im Falle eines schriftlichen Vertragsschlusses gibt der Teilnehmer mit seiner Bestellung durch Ausfüllen und Übersenden des Bestellformulars ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. NOTRUFHELDEN ist berechtigt, das Vertragsangebot des Teilnehmers durch Übersendung einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch Übersendung der bestellten Hardware anzunehmen.
6.3 Im Falle eines Vertragsschlusses über das Internet gibt der Teilnehmer mit dem Ausfüllen des Online-Bestellformulars und per Klick auf den Button mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer sinngemäß identischen Aufschrift ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. NOTRUFHELDEN ist berechtigt, das Vertragsangebot des Teilnehmers durch Übersenden einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch Übersendung der bestellten Hardware anzunehmen.
6.4 Im Falle eines Vertragsschlusses per Telefon kommt der Vertrag zwischen NOTRUFHELDEN und dem Teilnehmer durch die mündliche Bestellung des Teilnehmers und durch die mündliche Bestätigung des Callcenter-Mitarbeiters von NOTRUFHELDEN zustande.
6.5 Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss unter Einhaltung der datenschutzrecht¬lichen Bestimmungen von NOTRUFHELDEN gespeichert.
6.6 Der Teilnehmer hat das Recht, seine mit dem Vertragsangebot abgegebene Willenserklärung nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrungen zu widerrufen, soweit der Teilnehmer ein Verbraucher i. S. d. BGB ist.
6.7 Wird die Teilnahme am gebuchten Dienst wirksam widerrufen, hat der Teilnehmer ihm auf seinen Wunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist von NOTRUFHELDEN überlassene Hardware nach Rücksprache mit NOTRUFHELDEN entweder auf dessen Kosten auf dem normalen Postweg an NOTRUFHELDEN zurückzusenden oder von NOTRUFHELDEN abholen zu lassen. Soweit NOTRUFHELDEN ein Retourenlabel zur Verfügung gestellt hat, ist dieses zu nutzen. Soweit NOTRUFHELDEN auf ausdrücklichen Teilnehmerwunsch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbracht hat, hat der Teilnehmer die bis zum Zugang des wirksamen Widerrufs erbrachten Dienstleistungen angemessen zu entgelten.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die
Notrufhelden GmbH & Co. KG, Sorbenstraße 22, 20537 Hamburg,
Telefonnummer: +49 (0) 40 34 99 99 900
Tele. Fax: +49 (0) 34 99 99 900
E-Mail: info@notrufhelden.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzu¬zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir, sofern möglich, dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes verein¬bart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Ihnen von uns im Rahmen der Dienstleistung überlassenen Hardware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns,
Notrufhelden GmbH & Co. KG, Sorbenstraße 22, 20537 Hamburg
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Hardware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Hardware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Hardware nicht notwendigen Umgang mit ihr zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Ihnen steht auch ein Widerrufsformular auf unserer Internetseite www.notrufhelden.de/agb zur Verfügung.
An: Notrufhelden GmbH & Co. KG, Sorbenstraße 22, 20537 Hamburg
Telefax: + 49 89 416 172 648
E-Mail: info@notrufhelden.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über das:
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Bestellt am (*)…………………/erhalten am (*)………………… Kd.-Nr.: …………………………
Name des/der Verbraucher(s)……………………………………………………………………
Anschrift des/der Verbraucher(s):
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…………………………………………………………………
…………………………………………………………………
…………………………………………………………………
Unterschrift des/der Verbraucher(s):______________________
(nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum: …………………………
*Unzutreffendes streichen.
7 Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Der Vertrag wird, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für die Dauer von 6 Monaten geschlossen. Die Laufzeit verlängert sich um jeweils einen (1) Monat, wenn der Vertrag nicht vorher mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt wird.
7.2 Der Vertrag kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von den Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt für NOTRUFHELDEN beispielsweise dann vor, wenn der Teilnehmer der Zahlung des Nutzungsentgeltes auch nach Mahnung durch NOTRUFHELDEN nicht nachkommt.
7.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform (z. B. E-Mail).
8 Erfüllungsort
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von NOTRUFHELDEN (Hamburg) der Erfüllungsort.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag nebst diesen AGB regelt die Vereinbarungen zwischen den Parteien abschließend und vollständig.
9.2 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.
9.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dies nicht dazu führt, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.
9.4 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß oder Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese Ziffer keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.
Stand: Januar 2025