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Das ist bei anerkanntem Pflegegrad Sache der Pflegekasse. Nach Bewilligung des Antrags übernimmt die Pflegekasse die Grundgebühr für einen Hausnotruf mit 27,00 Euro netto im Monat. Pflegegrad 1 reicht dafür bereits aus. Die Kasse achtet aber auch darauf, ob Sie allein wohnen oder viele Stunden am Tag allein verbringen, ob ein normales Telefon im Notfall für Sie ausreicht und ob Ihre Erkrankung oder Pflegesituation jederzeit einen Notfall befürchten lässt.
Beantragt wird der Hausnotruf für die pflegebedürftige Person. Die Unterschrift kommt vom Versicherten selbst oder von seinem gesetzlichen Vertreter.
Dann steht am Anfang ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Grad passt, klärt ein Gutachten des Medizinischen Dienstes oder eines anderen unabhängigen Gutachters. Mit dem Ergebnis geht es beim Hausnotruf-Antrag weiter.
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